Die Kanzlei Penninger ist auf Medizinrecht und Sozialrecht spezialisiert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) – insbesondere im Hilfsmittel- und Leistungserbringerrecht.



Wir vertreten bundesweit Unternehmen der Medizinproduktebranche sowie Versicherte mit Hörbehinderung in Verhandlungen oder Auseinandersetzungen mit gesetzlichen Krankenkassen. Unsere Tätigkeit verbindet juristische Fachkenntnis mit technischem und medizinischem Verständnis.
Im Mittelpunkt steht die sachgerechte Lösung medizinrechtlicher und sozialrechtlicher Fragestellungen – mit klarem Blick für die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Umsetzbarkeit im Versorgungssystem.
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