Das Medizinrecht weist zahlreiche Schnittstellen zwischen Medizin, Technik und Recht auf. Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Medizinprodukterecht und in den rechtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Versorgung gesetzlich Versicherter mit Medizinprodukten ergeben.
Mandatsfelder
Beratung von Herstellern und Vertreibern von Medizinprodukten
Rechtsfragen zu Hörimplantaten und implantatbezogenen Komponenten
Begleitung von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich
Typische Themen
Eintragungen und Fortschreibungen im Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V)
Vertrags- und Vergütungsfragen nach § 127 SGB V
Auseinandersetzungen mit Krankenkassen und Medizinischem Dienst
Kostenerstattungs- und Genehmigungsverfahren bei innovativen Medizinprodukten
Erstattung und Austausch implantatbezogener Komponenten
Durch die Verbindung rechtlicher Expertise mit medizinisch-technischem Verständnis können Fragestellungen auch dort gelöst werden, wo regulatorische und praktische Anforderungen ineinandergreifen.
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